Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung von Veranstaltungsequipment

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge zwischen

Langfeldt Hofmann Rieck Bassfachhandel GbR, nachfolgend „Vermieter“ genannt,

und dem Mieter, nachfolgend „Mieter“ genannt, über die Vermietung von

Veranstaltungsequipment (z. B. Ton-, Licht- und DJ-Technik sowie Zubehör).1.2 Abweichende

oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Entgegenstehende

Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung.

2. Vertragsabschluss

2.1 Angebote des Vermieters sind freibleibend.

2.2 Ein Mietvertrag kommt erst durch schriftliche oder elektronische Bestätigung des Vermieters

zustande.

2.3 Der Vermieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn nach Vertragsschluss

Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit des Mieters

begründen.

3. Mietdauer, Abholung und Rückgabe

3.1 Der Mietzeitraum ergibt sich aus dem Mietvertrag. Eine vorzeitige Rückgabe führt nicht zu

einer Mietminderung.

3.2 Abholung und Rückgabe erfolgen am Sitz des Vermieters oder an einem vereinbarten Ort.

3.3 Der Mieter verpflichtet sich, das Equipment zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.

3.4 Fehlende, vertauschte oder beschädigte Zubehörteile (insbesondere Kabel, Adapter,

Transporttaschen oder Stative) werden dem Mieter nach tatsächlichem Aufwand nachberechnet.

3.5 Wird das gemietete Equipment, insbesondere DJ-Equipment, nicht vollständig oder mit

unvollständigem bzw. falschem Kabelsatz zurückgegeben, wird für jeden erforderlichen

Nachbearbeitungs-, Nachbestell- oder Nachberechnungsvorgang eine Bearbeitungspauschale

von 20 € netto erhoben.

3.6 Bei extremer Verschmutzung des Equipments bei Rückgabe wird eine Reinigungsgebühr nach

Aufwand, mindestens jedoch 20 € netto pro Vorgang, berechnet.

3.7 Bei verspäteter Rückgabe kann der Vermieter für jeden angefangenen Tag eine zusätzliche

Miete in Höhe der vereinbarten Tagesmiete berechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche

bleiben vorbehalten.

4. Übergabe und Zustand des Mietgegenstands

4.1 Das Equipment wird in geprüftem, funktionsfähigem und sauberen Zustand übergeben.

4.2 Der Mieter hat das Equipment bei Übergabe auf offensichtliche Mängel zu prüfen und diese

unverzüglich zu melden.

4.3 Mit Übergabe erkennt der Mieter den einwandfreien Zustand des Mietgegenstands an, soweit

kein Mangel angezeigt wird.

5. Nutzung, Sorgfaltspflichten und Untervermietung

5.1 Der Mieter verpflichtet sich, das Equipment sorgfältig zu behandeln, nur bestimmungsgemäß

zu verwenden und vor Beschädigung, Verschmutzung und Diebstahl zu schützen.

5.2 Veränderungen, Umbauten oder Reparaturen am Equipment sind untersagt.

5.3 Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des

Vermieters erlaubt.

5.4 Der Mieter ist verpflichtet, die geltenden Sicherheitsvorschriften einzuhalten und das

Equipment nur durch fachkundiges Personal bedienen zu lassen.

6. Versicherung und Haftung des Mieters

6.1 Der Mieter trägt das volle Risiko für Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Untergang des

Mietgegenstands während der Mietdauer.

6.2 Es wird empfohlen, eine entsprechende Versicherung (z. B. Veranstaltungshaftpflicht oder

Equipmentversicherung) abzuschließen.

6.3 Im Schadensfall haftet der Mieter in Höhe der Wiederbeschaffungskosten bzw.

Reparaturkosten, sowie eventuelle Verdienstausfälle durch Reparaturzeiten oder Schwierigkeiten

bei der Wiederbeschaffung.

6.4 Der Mieter haftet auch für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, unzureichende

Sicherung, Witterungseinflüsse oder Dritteinwirkung entstehen.

7. Haftung des Vermieters

7.1 Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch den Einsatz oder Ausfall des

Mietgegenstands entstehen, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober

Fahrlässigkeit.

7.2 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist

ausgeschlossen.

7.3 Der Vermieter haftet nicht für die Eignung des Equipments für einen bestimmten Zweck,

sofern dieser nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

8. Preise, Zahlung und Kaution

8.1 Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Mietpreise.

8.2 Der Vermieter kann vor Übergabe eine angemessene Kaution verlangen. Diese dient zur

Absicherung etwaiger Ansprüche.

8.3 Die Miete ist im Voraus oder bei Übergabe des Equipments fällig, sofern nichts anderes

vereinbart wurde.

8.4 Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu

berechnen.

9. Stornierung

9.1 Bei einer Stornierung durch den Mieter werden folgende Gebühren fällig:

bis 14 Tage vor Mietbeginn: 25 % des Mietpreises

bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises

ab 3 Tage vor Mietbeginn oder Nichtabholung: 100 % des Mietpreises

9.2 Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Stornierung beim Vermieter.

10. Eigentum und Kennzeichnung

10.1 Das Equipment bleibt Eigentum des Vermieters.

10.2 Eine Entfernung von Eigentumshinweisen oder Kennzeichnungen ist untersagt.

11. Datenschutz

11.1 Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters ausschließlich zur

Abwicklung des Mietverhältnisses gemäß den Bestimmungen der DSGVO.

11.2 Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

12. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters.

12.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der

übrigen Bestimmungen unberührt.

Langfeldt Hofmann Rieck Bassfachhandel GbR

Hammer Deich 55, 20537 Hamburg

mail@bassfachhandel.com

USt-ID: DE359274229

Letzte Aktualisierung: 01.11.2025