Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung von Veranstaltungsequipment
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge zwischen
Langfeldt Hofmann Rieck Bassfachhandel GbR, nachfolgend „Vermieter“ genannt,
und dem Mieter, nachfolgend „Mieter“ genannt, über die Vermietung von
Veranstaltungsequipment (z. B. Ton-, Licht- und DJ-Technik sowie Zubehör).1.2 Abweichende
oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Entgegenstehende
Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung.
2. Vertragsabschluss
2.1 Angebote des Vermieters sind freibleibend.
2.2 Ein Mietvertrag kommt erst durch schriftliche oder elektronische Bestätigung des Vermieters
zustande.
2.3 Der Vermieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn nach Vertragsschluss
Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit des Mieters
begründen.
3. Mietdauer, Abholung und Rückgabe
3.1 Der Mietzeitraum ergibt sich aus dem Mietvertrag. Eine vorzeitige Rückgabe führt nicht zu
einer Mietminderung.
3.2 Abholung und Rückgabe erfolgen am Sitz des Vermieters oder an einem vereinbarten Ort.
3.3 Der Mieter verpflichtet sich, das Equipment zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.
3.4 Fehlende, vertauschte oder beschädigte Zubehörteile (insbesondere Kabel, Adapter,
Transporttaschen oder Stative) werden dem Mieter nach tatsächlichem Aufwand nachberechnet.
3.5 Wird das gemietete Equipment, insbesondere DJ-Equipment, nicht vollständig oder mit
unvollständigem bzw. falschem Kabelsatz zurückgegeben, wird für jeden erforderlichen
Nachbearbeitungs-, Nachbestell- oder Nachberechnungsvorgang eine Bearbeitungspauschale
von 20 € netto erhoben.
3.6 Bei extremer Verschmutzung des Equipments bei Rückgabe wird eine Reinigungsgebühr nach
Aufwand, mindestens jedoch 20 € netto pro Vorgang, berechnet.
3.7 Bei verspäteter Rückgabe kann der Vermieter für jeden angefangenen Tag eine zusätzliche
Miete in Höhe der vereinbarten Tagesmiete berechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche
bleiben vorbehalten.
4. Übergabe und Zustand des Mietgegenstands
4.1 Das Equipment wird in geprüftem, funktionsfähigem und sauberen Zustand übergeben.
4.2 Der Mieter hat das Equipment bei Übergabe auf offensichtliche Mängel zu prüfen und diese
unverzüglich zu melden.
4.3 Mit Übergabe erkennt der Mieter den einwandfreien Zustand des Mietgegenstands an, soweit
kein Mangel angezeigt wird.
5. Nutzung, Sorgfaltspflichten und Untervermietung
5.1 Der Mieter verpflichtet sich, das Equipment sorgfältig zu behandeln, nur bestimmungsgemäß
zu verwenden und vor Beschädigung, Verschmutzung und Diebstahl zu schützen.
5.2 Veränderungen, Umbauten oder Reparaturen am Equipment sind untersagt.
5.3 Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Vermieters erlaubt.
5.4 Der Mieter ist verpflichtet, die geltenden Sicherheitsvorschriften einzuhalten und das
Equipment nur durch fachkundiges Personal bedienen zu lassen.
6. Versicherung und Haftung des Mieters
6.1 Der Mieter trägt das volle Risiko für Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Untergang des
Mietgegenstands während der Mietdauer.
6.2 Es wird empfohlen, eine entsprechende Versicherung (z. B. Veranstaltungshaftpflicht oder
Equipmentversicherung) abzuschließen.
6.3 Im Schadensfall haftet der Mieter in Höhe der Wiederbeschaffungskosten bzw.
Reparaturkosten, sowie eventuelle Verdienstausfälle durch Reparaturzeiten oder Schwierigkeiten
bei der Wiederbeschaffung.
6.4 Der Mieter haftet auch für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, unzureichende
Sicherung, Witterungseinflüsse oder Dritteinwirkung entstehen.
7. Haftung des Vermieters
7.1 Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch den Einsatz oder Ausfall des
Mietgegenstands entstehen, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.
7.2 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist
ausgeschlossen.
7.3 Der Vermieter haftet nicht für die Eignung des Equipments für einen bestimmten Zweck,
sofern dieser nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
8. Preise, Zahlung und Kaution
8.1 Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Mietpreise.
8.2 Der Vermieter kann vor Übergabe eine angemessene Kaution verlangen. Diese dient zur
Absicherung etwaiger Ansprüche.
8.3 Die Miete ist im Voraus oder bei Übergabe des Equipments fällig, sofern nichts anderes
vereinbart wurde.
8.4 Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu
berechnen.
9. Stornierung
9.1 Bei einer Stornierung durch den Mieter werden folgende Gebühren fällig:
• bis 14 Tage vor Mietbeginn: 25 % des Mietpreises
• bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
• ab 3 Tage vor Mietbeginn oder Nichtabholung: 100 % des Mietpreises
9.2 Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Stornierung beim Vermieter.
10. Eigentum und Kennzeichnung
10.1 Das Equipment bleibt Eigentum des Vermieters.
10.2 Eine Entfernung von Eigentumshinweisen oder Kennzeichnungen ist untersagt.
11. Datenschutz
11.1 Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters ausschließlich zur
Abwicklung des Mietverhältnisses gemäß den Bestimmungen der DSGVO.
11.2 Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
12. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters.
12.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen unberührt.
Langfeldt Hofmann Rieck Bassfachhandel GbR
Hammer Deich 55, 20537 Hamburg
mail@bassfachhandel.com
USt-ID: DE359274229
Letzte Aktualisierung: 01.11.2025